Ich habe schon oft gehört, das unsere Uniformierten Aufsichtskräfte den einen oder anderen Transporter mit Kutter hinten dran, hopp genommen haben! Haken war die LKW Zulassung des Transporters!!! SONNTAGSFAHRVERBOT!
Trotz Nachfragen bei studierten Uniformen kam kein befriedigendes Ergebnis heraus!
Da lässt der alte Nörgler natürlich nicht locker! Und was findet er da! Richtig! Einen Verkehrsministerbeschluß von 2007!!!!!!!
Auf Beschluss der Verkehrsminister auf ihrer Konferenz am 9. und 10. Oktober 2007 soll die sehr unterschiedliche Genehmigungspraxis der zuständigen Stellen vereinheitlicht werden, indem die Ausnahmegenehmigungspraxis der Straßenverkehrsbehörden an einem bestimmten Katalog ausgerichtet werden soll.[1] Dieser Katalog sieht vor, dass das Sonn- und Feiertagsfahrverbot neben den in der StVO geregelten Ausnahmen allgemein nicht gelten soll für:[2]
Zugmaschinen, die ausschließlich dazu dienen, andere Fahrzeuge zu ziehen,
Zugmaschinen und Sattelzugmaschinen mit Hilfsladefläche, deren Nutzlast nicht mehr als das 0,4fache der zulässigen Gesamtmasse beträgt,
Fahrzeuge, bei denen die beförderten Gegenstände zum Inventar gehören, wie zum Beispiel Ausstellungs-, Film- und Fernsehfahrzeuge sowie Schaustellerfahrzeuge (auch mit Anhänger),
selbstfahrende Arbeitsmaschinen,
Einsatzfahrten von Bergungs-, Abschlepp- und Reparaturfahrzeugen,
Und jetzt kommts!
Wohnwagenanhänger und Anhänger, die zu Sport- und Freizeitzwecken hinter Lastkraftwagen mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zu 3,5 Tonnen geführt werden.
Also! Freie fahrt für freie Kuttersegler!
Es tut mir wirklich Leid. Aber ich bin schon wieder mal dagegen! Gegen die Bestrafung von Leuten die sich bereit erklären für den Sport, ihre Fahrzeug und ihre Zeit zur Verfügung stellen!