Boote der Klasse Kutter ZK 10 dürfen nur durch Hersteller gebaut werden, die hierfür vom
Generalsekretariat des DSSV lizensiert sind.
Eigenbau ohne Lizenz ist erlaubt. Als Eigenbauer gelten die Personen, die nicht mehr als ein Boot im
Jahr ausschließlich für den Eigenbedarf bauen.
Baulizenzen müssen beim DSSV beantragt werden. Bei ausländischen Werften muss dieser Antrag durch
den jeweiligen nationalen Verband befürwortet werden.
Die Baulizenzgebühr muss vom Hersteller für jedes gebaute Boot an den DSSV gezahlt werden,
unabhängig davon, ob dieses Boot später vermessen und/ oder registriert wird.
Der Hersteller ist verpflichtet, die Boote der Klasse Kutter ZK 10 in Übereinstimmung mit der gültigen
Klassenvorschrift zu bauen.
Der Hersteller ist verpflichtet, unter Verzicht auf die Einrede der Verjährung alle nachweislich beim Bau
entstandenen Regelwidrigkeiten auf eigene Kosten zu beseitigen.