Diskussionsplattform zur neuen Klassenvorschrift! Wer sich nicht benimmt und andere Diskussionsteilnehmer beleidigt bzw. nur seinen verbalen Müll entladen will, fliegt raus!
Boote der Klasse Kutter ZK 10 dürfen nur durch Hersteller gebaut werden, die hierfür vom Generalsekretariat des DSSV lizensiert sind. Eigenbau ohne Lizenz ist erlaubt. Als Eigenbauer gelten die Personen, die nicht mehr als ein Boot im Jahr ausschließlich für den Eigenbedarf bauen. Baulizenzen müssen beim DSSV beantragt werden. Bei ausländischen Werften muss dieser Antrag durch den jeweiligen nationalen Verband befürwortet werden. Die Baulizenzgebühr muss vom Hersteller für jedes gebaute Boot an den DSSV gezahlt werden, unabhängig davon, ob dieses Boot später vermessen und/ oder registriert wird. Der Hersteller ist verpflichtet, die Boote der Klasse Kutter ZK 10 in Übereinstimmung mit der gültigen Klassenvorschrift zu bauen. Der Hersteller ist verpflichtet, unter Verzicht auf die Einrede der Verjährung alle nachweislich beim Bau entstandenen Regelwidrigkeiten auf eigene Kosten zu beseitigen.
Wenn der DSSV Lizenzen vergeben kann/darf, müssen diese doch auch auf einer eindeutigen Bauvorschrift beruhen! Oder? Wo ist diese Originalbauvorschrift! Denn die würde auch die Ausgangsbasis für unsere Klassenvorschrift sein! Ups ist doch alles ganz einfach!
Dann werden noch die Traveller, Klemmen, Winschen, Pinnenausleger, Salinge, Unterwanten, Rollvorrichtung genehmigt und fertig ist der Rennkutter! Diese Dinge haben eh die meisten drinn! Also ist ein Kräftegleichgewicht wieder hergestellt!