Diskussionsplattform zur neuen Klassenvorschrift! Wer sich nicht benimmt und andere Diskussionsteilnehmer beleidigt bzw. nur seinen verbalen Müll entladen will, fliegt raus!
9. Das Gewicht Das Mindestgewicht des Bootskörpers in holztrockenem Zustand ohne Spieren, Takelage und Ruderblatt mit Pinne, ohne laufendes und stehendes Gut, sonst komplett mit Fußboden und Schwert sowie allen vorgeschrieben Auftriebsbehältern darf nicht kleiner sein als 1 000 kg Ausgleichgewichte sind erlaubt bismaximal100 kg Ohne Ausgleichgewichte darf das Boot also nicht leichter sein als 900 kg Die Ausgleichgewichte müssen aus Metall bestehen und je in Hälften oder Vierteln an den Unterseiten des Decks der Vor- und Achterlast zur Zufriedenheit des Vermessers befestigt und vermarkt sein. Anzahl und Gewicht sind in den Messbrief einzutragen.