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9. Das Gewicht




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9. Das Gewicht

Beitragvon schliggi » Samstag 22. September 2012, 16:08

9. Das Gewicht
Das Mindestgewicht des Bootskörpers in holztrockenem Zustand ohne Spieren, Takelage und Ruderblatt
mit Pinne, ohne laufendes und stehendes Gut, sonst komplett mit Fußboden und Schwert sowie allen
vorgeschrieben Auftriebsbehältern darf nicht kleiner sein als
1 000 kg
Ausgleichgewichte sind erlaubt bismaximal100 kg
Ohne Ausgleichgewichte darf das Boot also nicht leichter sein als
900 kg
Die Ausgleichgewichte müssen aus Metall bestehen und je in Hälften oder Vierteln an den Unterseiten
des Decks der Vor- und Achterlast zur Zufriedenheit des Vermessers befestigt und vermarkt sein.
Anzahl und Gewicht sind in den Messbrief einzutragen.
Mal verliert man! Aber manchmal gewinnen die Anderen und Propheten werden meist im eigenen Land verkannt!
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