7. Festlegungen
Freigestellt sind:
die Führung der Schoten, Strecker, Fallen, Niederhalter
Vorrichtungen zum Belegen der Schoten, Strecker, Fallen, Niederhalter
Vorrichtungen zur Windanzeige (mechanisch oder elektronisch)
Hilfen für den Segeltrimm
Vorrichtungen zur Verkleinerung der Segelfläche (Rollreffock, Roll- oder Bindereff in Groß
und Besan)
das Fahren von Stemmleisten und deren Halterungen
der Einbau einer Lenzanlage
Verboten ist:
der Einsatz von Baumaterialien aus Karbon und Titan im Rumpf und im Ruderblatt, sowie in Masten
und Spieren
die Erhöhung der Ruderduchten (Polsterung bis maximal 50 mm im unbelasteten Zustand sind
erlaubt)