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14. Ruderblatt

Verfasst: Samstag 22. September 2012, 16:51
von schliggi
14. Ruderblatt

Auch dies ist schon geändert! Und zwar nach November 2011! Vergleicht es bitte mit der Originalversion!

http://www.lssv-mv.de/attachments/secti ... K%2010.pdf

Die Grundlage für das Ruderblatt bildet die Zeichnung 2104-2200 (2)a.
Nachstehend sind die zulässigen Abweichungen niedergeschrieben.
Die parallele Ruderblattstärke beträgt RS 30 mm ± 3
Die Rudertiefe unter Kiel beträgt RTK 120 - 190 mm
Die minimale Breite des Ruderblattes beträgt RB 600 mm
Das Gewicht des kompletten Ruderblattes mit allen festen Beschlägen,
jedoch ohne Pinne, muss mindestens betragen: RG 15 kg
Das Ruderblatt muss mit geeigneten Mitteln gegen unbeabsichtigtes Aushängen und zusätzlich vor
Verlust gesichert sein.
Freigestellt ist:
• das Verjüngen des Ruderblattes ab 50 mm vor der Hinterkante bis auf die Hälfte der Materialstärke
• das Anbringen von Schutzkanten
• die Form und die Länge der Pinne und das fahren einer Pinnenverlängerung
• das Einlassen der Beschläge, auch am Rumpf

• Kunststoffbeschichtungen
das verbreitern des Ruderkopfes bis auf 300 mm
• das fahren eines Flaggenhalters
Verboten ist:
• der Einsatz von Profilruderblättern

Verfasst: Samstag 22. September 2012, 16:51
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