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12. Messmarken

Verfasst: Samstag 22. September 2012, 16:37
von schliggi
12. Messmarken
Die Messmarken an Masten und Spieren müssen deutlich sichtbar und minimal 20 mm
breit sein.
Die Messmarken müssen dauerhaft in kontrastierender Farbe angebracht sein.
Die Anordnung der Messmarken ist der Anlage `Messmarkenplan´ zu entnehmen.

Verfasst: Samstag 22. September 2012, 16:37
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