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Ob du Recht hast oder nicht sagt dir gleich das Licht?




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Ob du Recht hast oder nicht sagt dir gleich das Licht?

Beitragvon schliggi » Sonntag 12. Februar 2012, 09:13

Um wenigstens ein wenig vom Seesportmehrkampf auf der Landesseite einzubringen, hatte ich auf einschlägigen Seiten Kommentare kopiert um sie auf unserer Seite einzufügen. Beim Tauklettern scheint allerdings keine Einigkeit zu herrschen? Während auf den Internetseiten der Mehrkampfhochburgen, sogar auch auf der DSSV - Seite, von 6 m Höhe die Rede ist, sagt die Sportordnung eindeutig 5 m ! Natürlich erwarte ich auch hierzu keine Antwort! Ich suche halt mal wieder nur Streit! :mrgreen:

:idea: D 7.2 Wettkampfanlage Ein Tau von 3,5 bis 5 Zentimeter Durchmesser ist in einer Höhe von 5 Metern zu befestigen. Ist eine Befestigung in dieser Höhe nicht möglich, so muss es in einer größeren Höhe befestigt werden, und in 5 Meter Höhe ist dann eine Markierung anzubringen. Das Tauende darf den Boden nicht berühren. Start und Ziel sind in 5 Meter Entfernung vom Tau zu markieren.
Mal verliert man! Aber manchmal gewinnen die Anderen und Propheten werden meist im eigenen Land verkannt!
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Re: Ob du Recht hast oder nicht sagt dir gleich das Licht?

Beitragvon schliggi » Dienstag 17. April 2012, 09:31

Aus der DSSV Seite kopiert:
Tauklettern
Beim Tau- oder auch Tampenklettern muss der Sportler an einem 6m hohen Tau hinauf klettern und natürlich heil wieder herunter kommen. Auch hier ist wieder die Stoppuhr mit im Spiel.



Ich weiß natürlich, dass ich bei einigen DSSV - Funktionären in Ungnade gefallen bin. Wer lässt sich schon gern kritisieren! Aber wenn falsche Aussagen auf der Internetpräsenz des Verbandes nicht berichtigt werden, dann ist das Ignoranz am falschen Platz!!!

Vielleicht muss man nur oft genug die Sache ansprechen! Bei der Veröffentlichung der Klassenvorschrift hats ja auch geklappt! :mrgreen:
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