Um wenigstens ein wenig vom Seesportmehrkampf auf der Landesseite einzubringen, hatte ich auf einschlägigen Seiten Kommentare kopiert um sie auf unserer Seite einzufügen. Beim Tauklettern scheint allerdings keine Einigkeit zu herrschen? Während auf den Internetseiten der Mehrkampfhochburgen, sogar auch auf der DSSV - Seite, von 6 m Höhe die Rede ist, sagt die Sportordnung eindeutig 5 m ! Natürlich erwarte ich auch hierzu keine Antwort! Ich suche halt mal wieder nur Streit!
D 7.2 Wettkampfanlage Ein Tau von 3,5 bis 5 Zentimeter Durchmesser ist in einer Höhe von 5 Metern zu befestigen. Ist eine Befestigung in dieser Höhe nicht möglich, so muss es in einer größeren Höhe befestigt werden, und in 5 Meter Höhe ist dann eine Markierung anzubringen. Das Tauende darf den Boden nicht berühren. Start und Ziel sind in 5 Meter Entfernung vom Tau zu markieren.