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Die KV ist beschlossen! Was nun?




Kuttersegeln in MV und dem Rest der Welt

Re: Die KV ist beschlossen! Was nun?

Beitragvon schliggi » Freitag 10. Januar 2014, 20:40

Du musst dich hier wegen nix entschuldigen Michael!

Von dieser am Seesporttag beschlossenen Version der KV, hätte ich eigentlich gedacht das dies die "Allgemeingültige" ist! Dort haben aber weder Präambeln noch Hinweise auf irgendwelche Formulierungsunstimmigkeiten was zu suchen! Ich erwarte, das die KV nach der wir hier arbeiten sollen und wollen ohne diese Auswüchse gekränkter Eitelkeit auskommen muss und soll! Die Leute noch mehr verwirren, sollte wohl nicht das Ziel der letzten "Streitjahre" gewesen sein!
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Re: Die KV ist beschlossen! Was nun?

Beitragvon schliggi » Samstag 11. Januar 2014, 10:06

4.4 Soweit diese Vorschrift nichts anderes aussagt, gelten die Equipment Rules of Sailing in der
jeweils gültigen Fassung.

Damit ist diese Formulierung sowieso hinfällig! Egal was die ISAF Vermessungsregeln vorschreiben!

Einzige Ausnahme: Ab dem 1. Januar 2014 gelten nur noch die Equipment Rules of Sailing in der
jeweils gültigen Fassung und nicht mehr die IYRU- Vermessungsregeln. Die Vermesser werden
dem entsprechend instruiert.


11 . D i e S e g e l
................................Die Segelvermessung erfolgt nach den Vermessungsregeln der IYRU/ISAF. (siehe Pkt. 23 Erläuterungen) [Anm. d. Autoren Pkt.23 gibt es nicht mehr]....................
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Re: Die KV ist beschlossen! Was nun?

Beitragvon Michael » Samstag 11. Januar 2014, 17:31

Alles klar, dat sagt doch schon ma alles wat ich wissen wollte. Ich konnt mich nur an die von dir zitierten Regeln erinnern und nicht an den Punkt der ERS. Aber gut, dann zählt ja erstmal die bis jetzt gültige Vermessung.
wobei ich mir gut vorstellen kann dat sich da noch einige schlupflöcher finden lassen.

Eine Anpassung wäre natürlich gleich von Anfang an wünschenswert gewesen... Und genauso wie Schliggi sagt, dat wat Grau unterlegt ist hätte nicht mit hinein gemusst, egal ob erstmal nur vorläufig oder nicht! Das ist unnütz, vergleichen wat drin steht und was nicht kann man auch in dem man die KV und den Entwurf nebeneinander legt.
Aber es wird sich in nächster Zeit ja zeigen was noch alles passiert.
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Re: Die KV ist beschlossen! Was nun?

Beitragvon Kliem » Sonntag 12. Januar 2014, 04:06

Also ich möchte nochmal ein bisschen zur Verwirrung beitragen :lol:

Es ist im Recht durchaus nicht so, wie Schliggi schreibt!!! Vielmehr ist ein gängige Praxis, Vorschriften aus längst veralteten Gesetzen und Verordnungen zu zitieren und deren Gültigkeit beizubehalten. So wurde für Beamte des Bundes zum 01.10.2013 eine neue Erschwerniszulagenverordnung in Kraft gesetzt. Da das Land MV keine eigene hat, fand bislang immer die des Bundes Anwendung. Da dies nach der Erneuerung mit höheren Ausgaben für das Land verbunden wäre, beschloss der Landtag mal eben schnell, dass u.a. die Erschwerniszulage des Bundes anzuwenden ist, die am 30.06.2008(!) galt. Die findet man nicht mal mehr im Internet :roll:

Hat es jemand verstanden? ;)

Auf unsere KV übertragen hieße das wegen der Formulierung in 4.4., die alten Vermessungsregeln der IYRU können sehr wohl auch dann weiterhin Anwendung finden, wenn die WR und die ERS längst angepasst sind.

Nun kenne ich diese Regeln nicht und ich finde sie auch nicht im Netz, aber ich vermute zumindest, dass sich das Klappverfahren inhaltlich nicht verändert hat, so dass eine redaktionelle Anpassung erfolgen könnte. Aber vielleicht haben ja auch "schlaue" Köpfe genau das gemeint, was sie in der KV augeschrieben haben :mrgreen:
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Re: Die KV ist beschlossen! Was nun?

Beitragvon Michael » Sonntag 12. Januar 2014, 09:38

Hast du gut gemacht ;)
Nun, das es durchaus auch möglich ist, sich auf alte, evtl. nicht mehr existierende Vorschriften zu beziehen, sollte ja klar sein. Nur stellt sich die Frage nach einer "wasserdichten" Formulierung!

Es steht ja drin, das die ERS nur dort angwendet werden, wo keine Abweichung von ihnen festgelegt ist, aber bei der Segelvermessung steht halt "[Anm. d. Autoren Pkt.23 gibt es nicht mehr]" was definitiv nicht zur Aufklärung von Missverständnissen beiträgt. Hier sollte, wie bei den Beamten, auf die letzte und somit aktuellste Version hingewiesen werden und nicht geschrieben werden das die Regel nicht mehr existiert!
Mir ist ja klar dat nicht alles Juristen sein können und die KV auch nur in ihrer Freizeit machen, aber solche Sachen sollten dann schon stimmen.
Ansonsten hätten wir wieder ein Gummiband das ja eigentlich vermieden werden sollte!?! Wenn ich da mal ganz Stumpf ran geh, könnte ich auch sagen ( auch wenn keine derzeit gültigen Maße existieren), weil es keine gültige Klappregel gibt vermesse ich die Segel nach den ERS in der gültigen Fassung.

Aber war ja nur ein Gedankenspiel und natürlich auch sehr einfach gedacht, aber ganz unmöglich erscheint mir die Herangehensweise nicht.
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Re: Die KV ist beschlossen! Was nun?

Beitragvon schliggi » Sonntag 12. Januar 2014, 09:50

So falsch lag ich doch gar nicht!

4.4 Soweit diese Vorschrift nichts anderes aussagt, gelten die Equipment Rules of Sailing in der
jeweils gültigen Fassung.

Und diese Vorschrift sagt aus das nach dem Klappverfahren zu vermessen ist!


Wo ist das Problem? :ugeek:
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Re: Die KV ist beschlossen! Was nun?

Beitragvon Michael » Sonntag 12. Januar 2014, 10:12

Noch haben wir kein Problem! Das haben wir erst wieder wenn ein findiger Mensch sich wieder was neues ausdenkt. Nun gut, haben wir ja erstma soweit geklärt, warten wir mal ab was Dieter noch für Bedenken hat. Vielleicht kommen da ja noch andere Aspekte hinzu die wir bis jetzt noch nicht betrachtet haben.
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Re: Die KV ist beschlossen! Was nun?

Beitragvon schliggi » Sonntag 12. Januar 2014, 10:28

Ja kommen! Wie er mir schon gesagt hat, sind Boote vermessen worden die schon umgebaut waren! Diese werden dann auf ihren gültigen Messbrief pochen! Nur wenn gleiches Recht für alle herrschen soll, müssten diese Leute dann auch so behandelt werden wie er! Nämlich diesen Messbrief ignorieren!
Allerdings, bin ich der Auffassung, daß ein durch mangelhafte Auslegung der KV durch einen Vermesser ausgestellter Messbrief, seine Gültigkeit verlieren sollte!

Ziel dieser neuen KV ist, den Wildwuchs an Basteleien einzudämmen! Und wie soll man es anders machen, als das man konsequent auf die KV verweist! Jeder der versucht, an diesen Vorschriften vorbei, krampfhaft nach Lücken zu suchen, Grauzonen gibt es überall, ist ein Betrüger und handelt in hohem Maße unsportlich! Das hat dann nix mehr mit fairem Wettstreit zu tun! Wir sind doch nicht bei der F1! Es geht doch hier nicht um´s große Geld!
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Re: Die KV ist beschlossen! Was nun?

Beitragvon Michael » Sonntag 12. Januar 2014, 11:23

Da lass ich mich dann ma überraschen was er noch zu sagen hat.

Ist natürlich ein sehr schwieriges Thema! Im Prinzip hast du da natürlich Recht, was nicht der KV entspricht ist nicht statthaft. Aber da muss eine vernünftige und für alle akzeptable Lösung her.

Spontan würde ich sagen, die Messbriefe verlieren ihre Gültigkeit, die betroffenen Mannschafften erhalten aber eine Übergangszeit um die Unstimmigkeiten zu beseitigen. Am Ende der Frist erfolgt eine Nachvermessung auf Kosten des DSSV, da seine Vertreter/Beauftragten während der Erstvermessung nicht im Sinne der KV gearbeitet haben bzw. Sachen zugelassen haben, die sich im Laufe der Zeit als Stand eingeschlichen haben aber nicht Statthaft sind. Zum Einen hätten wir somit alle Boote auf "einem Stand", zum Anderen sollten auch die mit einer solchen (oder ähnlichen) Regelung zufrieden sein, die es betrifft. Aber wie gesagt, spontaner Einfall ohne drüber nachzudenken, also nich als festen Standpunkt betrachten sondern selber Vorschläge machen und Ideen einbringen, um das Dilemma zu lösen! (gilt vor allem für Mitleser und Betroffene!!!)

Ob der Wildwuchs eingedämmt wird werden wir sehen, ich hoffe es zumindest.
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Re: Die KV ist beschlossen! Was nun?

Beitragvon Kliem » Sonntag 12. Januar 2014, 23:33

Nachvermessung auf Kosten des DSSV - SUUUPER Idee! :lol: Ich kann das ja mal dem Präsidium vorschlagen ;)
Wie ich hörte, bangen schon einige Vermesser, dass sie betroffenen Bootseignern Schadenersatz leisten müssen, sofern sie Schiffe für zulässig erklärt haben, die es eigentlich gar nicht waren :lol: Der DSSV wird sich fein raushalten, denn er bekommt nur einen Bruchteil der Vermessungsgebühren (und läuft im Übrigen noch einigen hundert Euro hinterher, weil Vermesser nicht ordnungsgemäß abgerechnet haben).

Der Wildwuchs wird nur aufhören, wenn ALLE sich mit Einsicht, Moral, SELBSTverständnis und Konsequenz beteiligen. Damit meine ich Verbände, Ausrichter, Wettfahrtleiter, Schiedsgerichte und Segler. Die Verfahren sind glasklar und eindeutig in der WR definiert. Wer sich mit einem nicht regelkonformen Boot zur Regatta "traut", muss den Unmut der Regelkonformen zu spüren bekommen, und sofern er nicht selbst auf die Wertung verzichtet, mit einem Protest bedacht werden.

Aber wenn wir das konsequent so wollen, müssen wir eben auch mit ggf. dezimierten Starterfelder rechnen.
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