Landesseesportverband MeckPomm

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Sonntagsfahrverbot??????




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Sonntagsfahrverbot??????

Beitragvon schliggi » Samstag 25. August 2012, 20:06

Ich habe schon oft gehört, das unsere Uniformierten Aufsichtskräfte den einen oder anderen Transporter mit Kutter hinten dran, hopp genommen haben! Haken war die LKW Zulassung des Transporters!!! SONNTAGSFAHRVERBOT!

Trotz Nachfragen bei studierten Uniformen kam kein befriedigendes Ergebnis heraus!

Da lässt der alte Nörgler natürlich nicht locker! Und was findet er da! Richtig! Einen Verkehrsministerbeschluß von 2007!!!!!!!

Auf Beschluss der Verkehrsminister auf ihrer Konferenz am 9. und 10. Oktober 2007 soll die sehr unterschiedliche Genehmigungspraxis der zuständigen Stellen vereinheitlicht werden, indem die Ausnahmegenehmigungspraxis der Straßenverkehrsbehörden an einem bestimmten Katalog ausgerichtet werden soll.[1] Dieser Katalog sieht vor, dass das Sonn- und Feiertagsfahrverbot neben den in der StVO geregelten Ausnahmen allgemein nicht gelten soll für:[2]
Zugmaschinen, die ausschließlich dazu dienen, andere Fahrzeuge zu ziehen,
Zugmaschinen und Sattelzugmaschinen mit Hilfsladefläche, deren Nutzlast nicht mehr als das 0,4fache der zulässigen Gesamtmasse beträgt,
Fahrzeuge, bei denen die beförderten Gegenstände zum Inventar gehören, wie zum Beispiel Ausstellungs-, Film- und Fernsehfahrzeuge sowie Schaustellerfahrzeuge (auch mit Anhänger),
selbstfahrende Arbeitsmaschinen,
Einsatzfahrten von Bergungs-, Abschlepp- und Reparaturfahrzeugen,

Und jetzt kommts!
Wohnwagenanhänger und Anhänger, die zu Sport- und Freizeitzwecken hinter Lastkraftwagen mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zu 3,5 Tonnen geführt werden.

Also! Freie fahrt für freie Kuttersegler!

Es tut mir wirklich Leid. Aber ich bin schon wieder mal dagegen! Gegen die Bestrafung von Leuten die sich bereit erklären für den Sport, ihre Fahrzeug und ihre Zeit zur Verfügung stellen!
Mal verliert man! Aber manchmal gewinnen die Anderen und Propheten werden meist im eigenen Land verkannt!
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Re: Sonntagsfahrverbot??????

Beitragvon SchinderHannes » Montag 27. August 2012, 06:26

Also uns hat noch kein Polizist angehalten, deswegen, selbst als wir 2010 nach Bautzen gefahren sind wurden wir nicht angehalten auf einer großen Autobahn Aktion. Aber vielleicht kann unser Polizist (Kliemchen) noch mal in Worten alle beruhigen. ;) bzw. Aufklären!!!!
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Re: Sonntagsfahrverbot??????

Beitragvon schliggi » Montag 27. August 2012, 08:06

Trotz Nachfragen bei studierten Uniformen kam kein befriedigendes Ergebnis heraus!

Was meinst du wohl wer das war! Ich habe eine Anfrage an das Verkehrsministerium geschickt! Mach ja gern die Arbeit des DSSV! Lass mich dann auch gern wieder beschimpfen!

Ich selbst bin auch noch nie angehalten worden! Aber es hat das gegeben! Und mein Punktekonto ist mehr als voll! Da brauch ich sowas nicht!

Außerdem glaube ich nicht das euer Bus eine LKW - Zulassung hat! Das ist nämlich der Knackpunkt!
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Re: Sonntagsfahrverbot??????

Beitragvon SchinderHannes » Montag 27. August 2012, 09:28

Unsere laufen auch als LKW. Bei uns hat man mehrmals kurz während der Fahrt auf Gurte und Trailer gekuckt bzw. geachtet, ob alles ok. ist. :mrgreen:

wir fahren mit reinen Gewissen.
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Re: Sonntagsfahrverbot??????

Beitragvon schliggi » Montag 27. August 2012, 18:04

Habe bei meinen Recherchen auch herausgefunden, daß es von Land zu Land und von Bulle zu Bulle verschieden gehandhabt wird! Nun wir werden sehen was das Ministerium dazu sagt!
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Re: Sonntagsfahrverbot??????

Beitragvon SchinderHannes » Mittwoch 29. August 2012, 05:57

Bei wen gabs denn ein Vorfall? Kennst du welche? Das würde mich mal intressieren. :shock:
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Re: Sonntagsfahrverbot??????

Beitragvon schliggi » Mittwoch 29. August 2012, 09:11

Hubert hat in HRO gesagt das von Güstrow ein Kutter überführt wurde und kurz vorm Teterower Verein angehalten wurde! Es gab ne saftige Strafe! Ich hatte in den letzten Jahren schon öfter davon gehört! Der Bulle hat gesagt das seine lieben Kollegen sich z.B. gern am Sonntag in Redefin aufstellen und dort reichlich ernten! Die ganzen Jeep´s mit Pferdehänger! Auch Sportbetrieb! Auf die trifft das genauso zu wie auf uns! Nichts desto Trotz möchte ich Gewissheit haben! Und mit hören sagen ist mir nicht gedient!
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Re: Sonntagsfahrverbot??????

Beitragvon schliggi » Mittwoch 29. August 2012, 17:13

Das ist ja mal ne Antwort! Sind wir hier in Amerika???? Das war garnix! Jetzt müsste ich wohl tatsächlich alle Länder anschreiben!


Sehr geehrter Herr Schliecker,

vielen Dank für Ihre Anfrage zum Sonntagsfahrverbot für Lkw mit
Sportbootanhänger.
Nach § 30 Abs. 3 Satz 1 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) gilt für
Lastkraftwagen (Lkw) über 7,5 t zulässigem Gesamtgewicht (zGG) sowie für
Lkw mit Anhänger in der Zeit von 0 bis 22 Uhr an Sonn- und Feiertagen
ein Fahrverbot. Für Lkw mit Anhänger gilt keine Gewichtsbegrenzung. Die
genutzten Fahrzeuge müssten demnach Lkw darstellen, um unter das
Fahrverbot zu fallen.

Unter bestimmten Voraussetzungen kann eine Ausnahmegenehmigung vom
Sonntagsfahrverbot bei der zuständigen Straßenverkehrsbehörde
(Landesbehörde) beantragt werden (§ 46 Abs. 1 Nr. 7 StVO).
Für die Durchführung, den Vollzug und die Überwachung dieser
Vorschriften sind nach dem Grundgesetz (Artikel 83 und 84) allein die
Länder zuständig, denn sie führen die Bundesgesetze (hier: die StVO)
als eigene Angelegenheit aus. Der Bund hat diesbezüglich keine
Eingriffs- oder Weisungsrechte gegenüber den Bundesländern. Einigen sich
die Verkehrsminister der Länder auf eine bestimmte Vollzugs- oder
Genehmigungspraxis – etwa in Bezug auf Lkw unter 3,5 t mit
Sportanhängern/zu Freizeitzwecken – liegt das in deren
Zuständigkeit. Inwieweit die Ergebnisse einer Länderarbeitsgruppe,
die im Oktober 2007 von der Verkehrsministerkonferenz (VMK) zur Kenntnis
genommen wurden, in den einzelnen Ländern umgesetzt wurden, ist hier
nicht bekannt. Weder die Straßenverkehrs-Ordnung noch die diese
begleitenden Verwaltungsvorschriften sind nach dem Beschluss der VMK
diesbezüglich geändert worden.
Sie müssten sich mit Ihrem Anliegen an die einzelnen Bundesländer
wenden, um nähere Informationen zu erhalten, inwieweit dort von einer
Ahndung abgesehen wird, Sie eine Ausnahme erteilt bekommen oder gar
nicht fahren dürfen.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag

Marianne Biedowicz



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- Politische Planung und Kommunikation -
Referat L 23 - Bürgerservice, Besucherdienst
Invalidenstraße 44
10115 Berlin
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Re: Sonntagsfahrverbot??????

Beitragvon SchinderHannes » Donnerstag 30. August 2012, 07:35

Ist ja ne schwammige Ansage mit den Verweis auf die Bundesländer. Und keiner weiss was der andere tut. :roll:
Jetzt könnte mal unser Kommissar (Kliemchen) mal sich erkundigen!!!! :mrgreen:
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Re: Sonntagsfahrverbot??????

Beitragvon schliggi » Donnerstag 30. August 2012, 09:18

Lass man ich mach das schon! Sonst streicht irgendwer vom DSSV oder der TK die Lorbeeren ein und für mich bleibt nur wieder der Nörglerstatus!
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