13. Schwert
Auch dies ist schon geändert! Und zwar nach November 2011! Vergleicht es bitte mit der Originalversion!
http://www.lssv-mv.de/attachments/secti ... K%2010.pdf
Das Schwert muss aus 8 mm Schiffbaustahl oder aus legiertem Stahl, entsprechend der Zeichnung
2104-2340.66 (2)a, gefertigt sein.
Freigestellt ist:
• das Abrunden der Kanten mit einem Radius von 4 mm
• das Beschichten bis zu einer Gesamtstärke von 9 mm
Verboten ist:
• Die Befestigung des Schwertfalls an der Schwertplatte mit anderen konstruktiven Lösungen als
Einzelheit Z der Zeichnung 2104-2340.66 bzw. KV-ZK10-005 Einzelheit Z
• der Einbau von Profilschwertern
• jegliche Gewichtskonzentrationen innerhalb der gesamten Schwertplatte
• das Vergrößern oder Verkleinern der Schwertfläche