15. Riemen
Die Maximallängen betragen für:
• die Arbeitsriemen 3 750 mm
• die Bugriemen 3 350 mm
Vorrichtungen am Innenhebel des Riemens, die das Drehmoment des Außenhebels
Ausgleichen, sind nicht gestattet.
Die Blätter müssen von der Mitte des Riemens aus symmetrisch gestaltet sein.
Die Breite der Blätter beträgt maximal 210 mm,
deren Länge maximal 700 mm.