4. Registrierung, Messbrief
An Klassenwettfahrten dürfen nur solche Kutter teilnehmen, für die ein gültiger, vom DSSV
abgestempelter und auf den Namen des Eigners ausgestellter Messbrief vorliegt.
Der Messbrief wird vom DSSV aufgrund eines von einem anerkannten Vermesser ausgefüllten
Messblattes erstellt.
Der Messbrief wird ungültig durch:
Eignerwechsel. In diesem Fall muss der Messbrief beim DSSV eingereicht werden, zusammen mit
einer Erklärung des Voreigners, dass am Boot keine Veränderungen vorgenommen wurden, die gegen
die Klassenvorschrift verstoßen.
Änderungen am Rumpf. Hierzu ist eine Nachvermessung durch einen DSSV- Vermesser notwendig.