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meine idee einer neuen klassenvorschrift




Diskussionsplattform zur neuen Klassenvorschrift! Wer sich nicht benimmt und andere Diskussionsteilnehmer beleidigt bzw. nur seinen verbalen Müll entladen will, fliegt raus!

meine idee einer neuen klassenvorschrift

Beitragvon opi » Freitag 7. Dezember 2012, 20:33

so sollte meiner meinung nach die KV aufgebeut sein
die idee ist ausbaufähig - soll heißen noch nicht fertig

denn wenn die klasse kutter zk10 eine einheitsklasse sein soll, steht der satz:
'alles was nicht ausdrücklich erlaubt ist, ist verboten.'
über allem und es stehen nur sachen in der KV die sein müssen oder freigestellt sind

denn wenn die KV die jetzige aufmachung beibehält und ich als vermesser zu einer regatta eingeladen werde, fliegen 80 - 90% der Boote raus.
opi
 
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von Anzeige » Freitag 7. Dezember 2012, 20:33

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Re: meine idee einer neuen klassenvorschrift

Beitragvon opi » Freitag 7. Dezember 2012, 21:00

1. Allgemeines

Der Kutter ZK10 ist ein zehnriemiger Ruder- und Segelkutter 19xx von Ulrich Czerwonka
entworfen worden.

Die Holzausführung ist von der Yachtwerft Berlin und die GUP-Version in
der Schiffswerft Rechlin gebaut worden.

Die Marke Kutter ZK 10 ist beim Deutschen Patentamt unter der Nummer 301 48 603
eingetragen.

Die Klassenvorschrift soll sicherstellen, daß alle Boote dieser Klasse in allen Punkten,
die Geschwindigkeit und die Segeleigenschaften beeinflussen, gleich sind.

Die Angegebenen Toleranzen sollen nur zum Ausgleich von Bauabweichungen dienen
und nicht zur Bevorteilung von Booten ausgenutzt werden.

Die Vorschrift ist in diesem Sinne auszulegen.

XXX Alles was in dieser Klassenvorschrift nicht ausdrücklich erlaubt ist, ist verboten.

Wer gegen diese Klassenvorschrift verstößt verliert die Klasse und muß den Nachweiß
der Einhaltung erbringen.

Alle Boote dieser Klasse müssen nach dem offiziellen Unterlagen gebaut sein
(Klassenvorschrift, Zeichnungen, Messbrief).
Bestehen Wiedersprüche zwischen Klassenvorschrift, Zeichnungen und Messbrief,
so ist dieses dem technischen Ausschuß des DSSV zur Klärung vorzulegen.
Die Verwaltung der Klasse obliegt dem DSSV.
Der DSSV übernimmt keine rechtliche Haftung hinsichtlich dieser Vorschrift und irgendwelcher daraus abgeleiteter ansprüche.

Diese Vorschrift ist ab den xx.xx.xxxx gültig.

Ab 01.01.1998 sind nur solche Kutter zu Wettfahrten des DSSV zugelassen, welche vermessen sind. Bootsrümpfe die vor diesem Termin gebaut wurden und dieser Vorschrift nicht entsprechen, können einen Messbrief erhalten, wenn die zur Zeit des Baues gültigen
Vorschriften eingehalten wurden.

Die Bauvorschriften der ehemaligen VEB Schiffswerft Rechlin und VEB Yachtwerft Berlin
bleiben für die Vermessung von Neubauten gültig. Eine, auch tielweise, Übernahme
der Klassenvorschrift ist für die oben speziefischen Boote erlaubt.

Alle Neubauten mit baulichen Veränderungen sind grundsätzlich beim technischen Ausschuß
des DSSV einzureichen und genehmigen zu lassen.
Für Boote die im Bereich des DSSV gebaut werden oder wurden, hat nur diese
Klassenvorschrift Gültig.

Wettfahrtausschüsse sind nicht berechtigt von dieser Klassenvorschrift abzuweichen.




2. Herrsteller und Baulizenzen

2.1 Boote der Klasse Kutter ZK10 dürfen nur durch Hersteller gebaut werden, die hierfür vom
Generalsekretariet des DSSV lizensiert sind.
2.2 Eigenbau ohne Lizenz ist erlaubt. Als Eigetümer gelten die Personen, die nicht mehr als
ein Boot im Jahr ausschließlich für den Eigenbedarf bauen.
2.3 Baulizenzen müssen beim DSSV beatragt werden. Bei ausländischen Werften muss dieser
Antrag durch den jeweiligen nationalen Verband befürwortet werden.
2.3 Die Baulizenzbebühr muss vom Herrsteller für jedes Gebaute Boot an den DSSV gezahlt
werden, unabhängig davon, ob dieses Boot später vermessen und/oder registriert wird.
2.4 Der Hersteller ist verpflichtet, die Boote der Klasse Kutter ZK10 in Übereinstimmung
mit der gültigen Klassenvorschrift zu bauen.
2.5 Der Hersteller ist verpflichtet, unter Verzicht auf Einrede der Verjährung alle nachweislichen
beim Bau entstandenen Regelwidrigkeiten auf eigene Kosten zu beseitigen.


3. Registrierung und Messbrief

3.1 An Klassenwettfahrten dürfen nur solche Kutter teilnehmen, für die ein gültiger, vom DSSV
abgestempelter und auf den Namen des Eigners ausgestellter Messbrief vorliegt.
3.2 Der Messbrief wird vom DSSV aufgrund eines von einem anerkannten Vermesser ausgefüllten
Messblattes erstellt.
3.3 Bei einem Eignerwechsel wird der Messbrief ungültig.
In diesem Fall muß der Messbrief beim DSSV eingereicht werden, zusammen mit einer
Erklärung des Voreigners, daß am Boot keine Veränderungen vorgenommen wurden, die
gegen die Klassenvorschrift verstoßen.
3.4 Bei Änderungen am Rumpf (alles) wird der Messbrief ungültig.
Hierzu ist eine Nachvermessung durch einen anerkannten DSSV-Vermesser notwendig.

4. Vermessung

~ Die Vermessung darf nur von einem anerkannten DSSV-Vermesser vorgenommen werden.
~ Kein Vermesser darf ein Boote, Schwerter, Ruder, Masten, Bäume, Gaffeln, Segel
oder Ausrüstungen vermessen, die ihm gehören, die von ihm hergestellt wurden
bzw. an denen er beteiligt oder Miteigentümer ist.
~ Die Vermessung muss mit dem offiziellen DSSV-Schablonen erfolgen.
~ Soweit diese Vorschrift nichts anderes aussagt, gelten die Equipment Rules of Sailing
in der jeweils gültigen Fassung.
~ Holz- und Kunststoffkutter der oben genannten Weften, welche vor dem 01.Januar 1996
gebaut wurden, erhalten jeweils einen Messbrief, in dem alle relevanten Maße und Daten
niedergeschrieben sind. Diese Maße gelten als Vermessungswerte für den jeweiligen Kutter.
Die in der vorliegenden Klassenvorschrift niedergeschrieben und auf den Maßblättern und
Messbriefen angegebenen Toleranzen zu den relevanten Maßen gelten bei der Vermessung
auch für diese Kutter.
~ Nach der Erstvermessung ist der Eigner verantwortlich für die Einhaltung der Klassenvorschrift.
~ Nach der gültigen Vermessung sind Rumpf, Ruderblatt und Masten durch Messplaketten
zu kennzeichnen.
~ Die Segel werden durch geprägte (gebissene) Marken oder Stempel gekennzeichnet.
~ Die Vermessung bei Kunststoff- Serienbooten kann is Form einer Typprüfung durchgeführt
werden. Die Bedingungen einer Typprüfung werden im einzelnen zwischen dem technischen
Ausschuß des DSSV und der Bauwerft geregelt. Die Prüfung erfolgt nach folgendem Schema:
~ Die ersten 3 Boote jeder Serie werden von einem Vermesser entsprechend dieser
Klassenvorschrift geprüft.
~ Die Messblätter der Typprüfung werden vom technischen Ausschuß des DSSV kontrolliert
und bei ausreichender Baugenauigkeit wird die Typprüfung genehmigt.
~ Ein Vermesser kontrolliert unregeläßig die Fertigung der Werft.
~ Die Werft verpflichtet sich die Klassenvorschrift einzuhalten und bei später festgestellten
Abweichungen die Kosten für die Nachvermessung der gesamten Serie zu tragen.
~ Werden die Formen erneuert bzw. geändert, muß ein Vermesser für diese Serie erneut die
ersten 3 Boote nach dieser Klassenvorschrift vermessen.
~ Boote einer typgeprüften Serie erhalten Messbriefe mit dem zusätzlichen Vermerk
"Typgeprüft".


5. Identifizierungszeichen

5.1 Das Identifitierungszeichen besteht aus dem Klassenzeichen und der Unterscheidungsnummer.
5.2 Alle Identifizierungszeichen müssen aus lateinischen Buchstaben und
arabischen Ziffern bestehen.
5.3 Als Klassenzeichen haben Holzboote ein 'Z' und Kunststoffboote ein 'K' (in Großbuchstaben).
5.4 Als Unterscheidungsnummer gelten die Baunummern der ehemaligen VEB Schiffswerft Rechlin und der VEB Yachtwerft Berlin.
5.5 Kunststoffboote mit Grauer Gelcoat (gebaut für die ehemalige Volksmarine) führen vor ihrer
Baunummer die Ziffer 3, wobei die erste Unterscheidungsnummer 301 lautet.
5.6 Neubauten ab 1996 führen als Unterscheidungsnummer die Nummer ihres Messbriefes,
beginnend mit 401.
5.7 Identifizierungszeichen am Rumpf
5.7.1 Die Unterscheidungsnummer ist in gut lesbaren großen Zahlen, mit einer Höhe von min. 20mm, am Vorsteven oberhalb oder auf der Steuerbordseite auf dem Längsträger des Schwertkastens einzuschlagen.
5.7.1 Die Unterscheidungsnummer ist in gut lesbaren großen Zahlen, ca. 20mm unter dem
Vorstevenbeschlag, bei Holzbooten auf der innenseite in den Steven, bei GFK-Booten auf
der Außenseite auf die Stevenschiene einzuschlagen.
5.7.2 Bei Neubauten kann die Markierung am Vorsteven und Schwertkasten entfallen,
wenn eine Kennzeichnung nach CE-Norm am Spiegel erfolgt.
5.8 Identifizierungszeichen im Segel
5.8.1 Das Klassenzeichen ist oberhalb der Unterscheidungsnummer auf beiden Seiten des
Großsegels, die Unterscheidungnummer ist oberhalb des unteren drittel des Großsegels,
auf beiden Seiten des Segels jeweils in unterschiedlicher Höhe anzubringen,
an StB höher als an BB.
5.8.2 Folgende Mindestgrößen für Klassenzeichen und Unterscheidungsnummern im Segel
sind vorgeschrieben: Höhe 300mm
Breite ausgenommen Nr. '1' 200mm
Strichbreite 45mm
Abstand zwischen den benachbarten Ziffern 60mm
5.8.3 Die Farbe des Identifizierungszeichen muß kontrastreich zum verwendeten Segeltuch sein.


6. Rumpf

~ Für die Form des Rumpfes ist die Zeichnung xxx Linienriß für Holzboote und
yyy Lienenriß für GFK-Boote massgebend.
~ Die Materialstärken, sowie Art der Materialien müssen über den gesamten Rumpf bzw. Decks
gleichmäßig verlaufen.
~


Holz-Boote alt
~ wie in alten Zeichnungen
~ nach altem Baubesteck. (diagonal-kravel beplankt vernietet mit Spanten)
~


Holz-Boote neu
~ Die Materialstärken sind wie bei den 'alten' Holzbooten
~ Formverleimte Rümpfe haben eine Außenhaut ausschließlich Spiegel mit einer Dicke von
mindestens 16 mm.
~ Der Spiegel hat eine paralelle Stärke von XXmm.
~ Das Rundselbord hat eine paralelle Stärke von 20mm.
~ Holzarten mit einem spezifischen Gewicht unter 0,65 und über 0,95 sind verboten.
~ werden die spanten nicht eingebaut muß die außenhaut 1mm dicker sein.
~


GFK-Boote
~ GFK-Rümpfe haben eine Laminatdicke von mindestens 8 mm. (kein Abstandsgewebe)
~ Im Spiegel darf eine zwischenlage aus Holz, Speerholz oder Schaum
mit einer maximalen Dicke von 15mm eingearbeitet werden.
~ Im Balkweger darf ein Holz- oder Schaumprofil mit einm Querschnitt von max. 40x70
einlaminiert werden.
~ Einlaminierte Metallteile sind ausschließlich zugelassen im Bereich der Wanten und
des Vorstages.
~ Als Verstärkungsfaser darf ausschließlich Glas genommen werden. Diese darf als Matte,
Gewebe oder Gelege geschehen.
~ Das Harz kann Polyester, Vinylester oder Epoxi sein.
~ Im Spiegel, Balkweger und Kiel sind Kerne aus Schaum oder Holz erlaubt.
~ innenschale dicke mindestens 5mm.
~

~ Mindestvermessung:

Länge ü.A. LüA 7500mm +50 / -20

Breite ü.A. BüA 2150mm +50 / -20

Breite gemessen auf folgenden Positionen:

am Spiegel BSP 1430mm +/- 20
in der Runzel der Schlagducht BSD 1920mm +/- 20
in der Runzel der 2. Arbeitsducht B2A 2040mm +/- 20
in der Runzel der Buggducht BBD 1755mm +/- 20

Höhe Spiegel HS 1225mm +/- 20

Rumpfmass außen RM 3000mm +/- 20

~ Der Abstand von mitte Schwertbolzen (rechtwinklig zur UK Kiel gemessen) 3500 mm +/- 30
bis Schnittpunkt HK Spiegel und UK Kiel
~ Es muss jeweils eine Klampe, Augbolzen oder Bügel für die Befestigung der Festmacher am
Vorsteven, Vordeck, Achtersteven, Achterdeck, Spiegel, Balkweger oder Rundselbord
~


Püttingpositionen
~ Die Püttingeisen dürfen nur am Rundselbord oder auf der Oberseite des Balkweger
angebracht sein.
~ Verrichtungen zum verstellen des Holepunktes der Genua auf der IK Des Rundselbord oder
OK Balkweger.
~ Außenkante Rundselbord bis Druckpunkt Pütting beträgt maximal: x mm
~ von Druckpunkt Pütting bis Druckpunkt Pütting minimal x mm
maximal x mm
~ Schnittpunkt Rundselbord und Spiegel bis Druckpunkt Pütting betragt minimal 4800 mm
maximal 5050 mm
~ VK Stevenschiene bis Druckpunkt Pütting minimal 2600 mm
maximal 2850 mm
~ Entfernung Hinterkante Mast bis Mitte Schwertbolzen minimal xmm
maximal xmm
~ Entfernung Hinterkante Mast bis Mitte Schwertbolzen minimal xmm
maximal xmm


~ Alle Duchten müssen eine Breite von min. 200mm und max. 300mm haben.
~ Alle Duchten müssen eine Stärke von min. 20mm und max. 30mm haben.
~ Püttingeisen dürfen nur an der IK Rundselbord oder OK Balkweger befestigt werden
~ Das Fahren von Püttingeisen deren maximaler Abstand vom AK Rundselbord bis Druckpunkt
mehr als 60 mm beträgt
~ den Anschlagspunkt für die Rollfock oder Vorstag vor VK Stevenschiene oder mehr als
150 mm
hinter selbiger anzubringen, zu messen ist auf höhe OK Rundselbord (Zeichnung-Nr. 6.xxx)
~ der Anschlagspunkt für die Rollfock oder Vorstag max. VK Stevenschiene oder mehr als
150 mm
~ Der Abstand der Duchten von Mitte zur Mitte gemessen beträgt xx mm +/- 20mm
~ Die Püttinge für die Wanten müssen fest an einem Punkt sein und dürfen wärend der
Wettfahrt nicht verstellt werden - Keine Rutscherschienen
~ OK Duchten bis OK Rundselbord max. 330mm
~


Freigestellt ist/sind:
~ der Einbau von Inspektionsdeckel unter den Längsduchten und im Boden bei GFK-Booten
~ der Einbau von Staukästen unter den Längsduchten bei GFK- und Holzbooten
~ das Anbringen von Stemmleisten und deren Halterungen
~ das Anbringen von Ausreitgurten
~ der Einbau einer Lenzanlage - elektrisch oder mechanisch
~ das Polstern der Querduchten im unbelasteten Zustand von 50mm
~ das Anbringen einer durchgehenden Alu-, Stahl- oder legierter Stahlschiene am Kiel
mit einer Stärke von max. 8mm
~ das Anbringen einer Verlängerung des Kieles bis AK Ruderbeschlags
~ die Form des Vorstevebeschlag
~ das Anbringen einer Rollanlage unter OK Rundselbord
~ maximal 5 zusätzliche Öffnungen in der Außenhaut, oberhalb der KWL bis zu insgesamt
100cm², ausgeschlossen ist die Spischotumlenkung
~ Durchbrüche im Rundselbord für Durchführung der Festmacher dürfen nur
vorlicher der Bugrundsel und achterlicher der Schlagrunzel
~ das Anbringen einer Mastführung in Form, Material und Größe an VK 3. Arbeits- und
HK Schlagducht
~ die Form, Größe und Positionierung der Mastspur für Groß- und Besanmast
~ das Anbringen eines Leitwagens oder Triangels für die Besanschot
~ der Einbau vom jeweils einem Traveller pro Gaffelsegel, wobei der vordere Traveller
demontierbar gestaltet sein muß
~ die Form und das Einlassen der Ruderbeschläge
~ die Form und das Material der Rundseln
~ das Anbringen einer Schutzschiene auf OK Rundselbord und AK Scheuerleiste aus Metall
oder Kunststoff
~ die Führung des Schwertfalls
~ zwei Borddurchbrüche unter der KWL jeweils eins für Lot und Log
~ das Anbringen von max. 3 Winschen auf dem Schwertkastendeckel
~ das Profil und Material der Scheuerleiste
~


7. Auftriebbehälter

7.1 Die Auftriebsräume müssen so angeordnet sein das der Kutter im geflutetem Zustand
annähernd gleichlastig schwimmt.
7.2 Die Auftriebsräume müssen fest eingebaut sein, sodass sie beim Kentern und/oder
im voll geflutetetem Zustand nicht herausfallen und/oder aufschwimmen können.
7.3 Als Auftriebsräume gelten wasserdicht abgeschottete Räume, zugängig nur für Konservierung, Luftkästen aus Metall oder Kunststoff sowie mit geschlossenporigem Schaumstoff ausgefüllte Räume.
7.4 Bei Holzkuttern müssen die Auftriebsbehälter ein Volumeninhalt von mindestens 649dm³
haben.
7.5 Bei allen nicht aus Holz gefertigten Kuttern müssen die kompletten Längsduchten
mit einem geeignetem Auftriebsmedium (geschlossenzelligem Schaumstoff)
ausgefüllt sein. Min: 1580dm³

8. Gewicht

8.1 Das Boot wird im trockenen und sauberen Zustand komplett mit Schwert, Plichten,
den vorgeschrieben Auftriebsbehältern und allen festen Beschlägen gewogen,
jedoch ohne Masten, Bäume, Gaffeln, Ruderblatt, Pinne, stehendes Gut,
laufendes Gut und Mindestausrüstung für Wettkämpfe.
8.2 Das Mindestgewicht des Bootskörpers beträgt 1000kg
8.3 Erlaubt sind Ausgleichgewichte von maximal 100kg
8.4 Die Ausgleichgewichte müssen aus Metall bestehen und in je Hälften oder Vierteln
an den Unterseiten des Decks in der Vor- und Achterlast zur zufriedenheit des Vermessers
befestigt und vermarkt sein.
8.5 Anzahl und Gewicht der Ausgleichgewichte sind im Messbrief einzutragen.


9. Schwert

~ Das Schwert muss, entsprechend der Zeichnung 2104-2340.66 (2)a, gefertigt werden.
maximale toleranz 5mm
~ Das Schwert muss aus Schiffbaustahl oder aus legiertem Stahl gefertigt sein.
~ Die Dicke des Bleches beträgt 8mm.
~ Das Gewicht des Schwert beträgt: min. x kg
und max. x kg
~ Das Schwert muß soweit aufholbar sein, daß es mit keinem Teil unter dem tiefsten Punkt
des Kiels hervorragt.
~ Die Befestigung des Schwertfalls an der Schwertplatte erfolgt nach Zeichnung (xxxxxx)

Freigestellt ist:
~ das Abrunden der Kanten mit einem Radius von maximal 4mm
~ das Beschichten des Schwertes bis zu einer Gesamtstärke von 9mm


10. Ruderblatt

10.1 Das Ruderblatt, die Beschläge und die Pinne dürfen nur aus folgenden Materialen bestehen:
Holz, Sperholz, Polyester oder Epoxid mit Glasfaser verstärkt, Kunststoffschaum,
Aluminium, legierter Stahl, verzinkter Stahl und darf lakiert sein.
10.2 Die Form des Ruderblattes muß der Zeichnung xxxx entsprechen.
10.3 Die parallele Ruderblattstärke beträgt 30mm +/- 3mm
10.4 Die Rudertiefe unter Kiel beträgt: minmal 120mm
maximal 190mm
10.5 Das Gewicht des kompletten Ruderblattes mit allen festen Beschlägen,
jedoch ohne Pinne, beträgt mindestens: 15kg
10.6 Das Ruder ist gegen unabsichtiges aushängen, mit einem Bolzen durch den Ruderbeschlag,
zu sichern.
10.7 Das Ruder ist im ausgehangenen Zustand gegen Verlust zu sichern.
Dies geschieht durch eine Leine mit einem mindest Durchmesser von 4mm.

Freigestellt ist:
10.8 das Verjüngen der Hinterkante des Ruderblattes von maximal 50mm
vor Hinterkante bis auf eine Stärke von mindestens 15mm
10.9 das Abrunden der Kanten mit einem Radius von maximal 15mm
10.10 das Einlassen der Beschläge
10.11 das Vergrößern der Ruderblattstärke über Schnitt xy für den oberen Ruderbeschlag und
den Kopfbeschlag für die Pinne
10.12 das Anbringen von Schutzkanten
10.13 das Anbringen eines Flaggenhalters
10.14 die Form und Länge der Pinne
10.15 das Fahren eines Pinnenauslegers (Form und Material ist freigestellt)

11. Takelage

~ Wärend einer Wettfahrt darf nur ein Großmast, ein Besanmast, ein Großbaum, ein Besanbaum, eine Großgaffel, eine Besangaffel und zwei Spibäume gefahren werden.
~ Die Masten, Bäume, Gaffeln und die Spibäume müssen aus Holz oder
einer Aluminiumlegierung bestehen.
~ Die Masten, Bäume, Gaffeln und die Spibäume müssen gerade sein.
~ Wantenansatzpunkt bis OK Mast maximal 100mm
~ Die Wanten und Stagen haben einen mindest Durchmesser von 3mm
~ Die Führung der Schoten, Strecker, Fallen, Niederhalter in den Vorgeschriebenen Maßen
~ Vorrichtungen zum Belegen der Schoten, Strecker, Fallen, Niederhalter
~


Freigestellt ist:
~ die Vorrichtungen zur Windanzeige (mechanisch oder elektronisch)
~ die Vorrichtungen zur Verkleinerung der Segelfläche (Rollreffock, Roll- oder Bindereff in Groß
und Besan)
~ die Vorrichtung zur Verstellung der Wanten
~ die Verbindung zwischen Mast und Baum in Form, Dimesion und Material
~ die Verbindung zwischen Mast und Wanten/Vorstag
~




11.1 Großmast

~ Der Großmast muss durch ein Vorstag oder Vorliekdraht mit einem Durchmesser von min.
und ein Wantenpaar abgestagt werden.
~ Der Großmast muß rund sein und hat einen min. Mastdurchmesser von: 70mm
~ Der Großmast darf mit seiner Oberkante maximal 1200mm
über die Unterkante der obersten Messmarke herausragen.
~ Die Spinnakerrolle darf mit seiner Vorderkante maximal 100mm
über die Vorderkante des Mastes herausragen.
~


Freigestell ist:
~ das Anbringen einer Rutscherschiene für den Spibaum.
~ das Fahren eines Vorstages
~ das Anbringen von einem Unterwantenpaar pro Mast
~ das Anbringen von einem Salingpaar pro Mast
~ das Schützen der Masten im Bereicht der Duchten und Gaffelschuhe
~ das Fahren der Fallen innerhalb der Masten
~ das Anbringen von Beschlägen für den Baumniederholer
~


11.2 Besanmast

~ Der Besanmast muss durch 4 Oberwanten mit einem Durchmesser von min. 3mm
abgestagt werden.
2 nach vorne davon je eine nach StB und eine nach BB
2 nach achtern davon je eine nach StB und eine nach BB
~ Der Besanmast muß rund sein und hat einen min. Mastdurchmesser von: 60mm
~ Der Besanmast darf mit seiner Oberkante maximal 800mm
über die Unterkante der obersten Messmarke herausragen.
~


Freigestell ist:
~ das Anbringen von einem Unterwantenpaar pro Mast
~ das Anbringen von einem Salingpaar pro Mast
~ das Schützen der Masten im Bereicht der Duchten und Gaffelschuhe
~ das Fahren der Fallen innerhalb der Masten
~ das Anbringen von Beschlägen für den Baumniederholer
~



11.3 Bäume

~ Das Ansetzen der Schot vorlicher als max. 400mm vor VK Messmarke am Groß- und Besanbaum
~ Befestungspunkte zum Anschlagen der Großschot
~


Freigestellt ist:
~ das Profil oder Querschnitt
~ das Schützen der Bäume im Bereich der Wanten
~ die Ansatzpunkte für den Niederholer ist in Position und Form
~ das System zum achterholen des Schothorns
~ das Durchführen der Schot beim Besanbaum
~ das Anbringen eines Beschlags um den Segelhals zu befestigen
~


11.4 Gaffeln

~ Muss eine Klau haben die um den Mast greift
~


Freigestellt ist:
~ das Profil oder Querschnitt
~ die Anbringung der Beschläge des Klau- und Piekfalls ist in Position und Form
~ das Schützen der Gaffeln im Bereich der Wanten
~


11.5 Spinnakerbaum

11.5.1 Der Abstand von Vorderkante Mitte Mast bis zur äußeren Kante des Spinnakerbaumes, angedrückt und in Schiffslängsrichtung gemessen, einschließlich der Beschläge beträgt max. 2100mm

Freigestell ist/sind:
11.5.2 die Endbeschläge und Beschläge für Topnant und Niederholer
11.5.3 das Profil und das verjüngen zu den Enden hin


12. Messmarken

12.1 Messmarken müssen dauerhaft in kontrastreicher Farbe zu den Masten, Bäume und Gaffeln
angebracht sein.
12.2 Die Breite der Messmarken beträgt minimal 20mm
12.3 Die Anordnung der Messmarken ist dem ‘Messmarkenplan‘ zu entnehemen.


13. Segel

~ Während der Wettfahrt dürfen nur Segel gefahren werden, die von einem anerkannten
Vermesser des DSSV vermessen und als solche gekennzeichnet sind.
~ Die Segel müssen durchgehend aus gewebtem Tuch hergestellt sein. Die Fasern müssen aus
Polyester oder Polyamid sein.
~ Als gewebtes Tuch sind Materialien anzusehen, bei denen sich die Fasern voneinander trennen lassen, ohne das ein Filmrückstand übrig bleibt.
~ Segel müssen einlagig sein
~ Alle Segel müssen das Zeichen des Segelmachers Tragen.
~ Veränderungen, außer Reparaturen, erfordern eine Nachvermessung der Segel durch einen
anerkannten DSSV-Vermesser.
~ Für die Vermessung müssen die Segel trocken sein. Das Segeltuch ist so straff zu spannen,
daß Falten quer zur Vermessungslinie verschwinden.
~ Die Genua, Fock, Groß und Besan müssen weiß oder braun sein.
~ Die Farbe des Spinnaker ist Freigestellt.
~ Im Besan, Groß und Genua ist je eine Fensterfläche von max. 0,3m²
erlaubt.
~ Der Einsatz von jeglichen Segellatten oder Lattenähnlichen Gegenständen und deren Taschen
sind in den Vorsegeln verboten.
~ Werbung, Windfäden, Segelmacherzeichen und Zertifizierungsmarken sind in allen Segeln erlaubt.
~


Gaffelsegel
~ Das Ober- und Unterliek des Besan- und Großsegels muss mit dem Baum und der Gaffel
mittels einer Keep verbunden sein.
~ Die Befestigung des Besan- und Großsegels an den Masten hat durch eine Reihleinen
zu erfolgen.
~ Das Segel müssen innerhalb der Messmarken gefahren werden, dadurch ergeben sich
das Mast- und Gaffelliek konstruktiv.
~ Im Groß- und Besansegel sind jewiels 4 kurze Latten erlaubt.
~ Die 4 Latten teilen das Achterliek in 5 gleiche Teile bei einer Toleranz von +/- 50mm
~ Die Segellatten werden von oben nach unten bezeichnet.
~ Die Länge der Lattentasche darf um 50mm
größer sein als die entsprechende Lattenlänge.
~ Die Breite der Lattentasche beträgt maximal 50mm
~ alle Latten sind kurze latten, keine darf von Vorliek, Gaffelliek oder Unterliek bis zum
Achterliek gehen
~


13.3 Besan

~ Abmessung
Vorliek / Knickmaß 4850mm
Achterliek 4750mm
Unterliek 2220mm
1/2 Mittelbreite 1600mm
3/4 Mittelbreite xx mm
Kopfbreite 50mm
Segellatten I & IV 480mm
II & III 600mm
Primär-Verstärkung 300mm
Sekundär-Verstärungen 900mm


13.2 Groß

~ Abmessung
Vorliek / Knickmaß 6000mm
Achterliek 6190mm
Unterliek 2740mm
1/2 Mittelbreite 2100mm
3/4 Mittelbreite xx mm
Kopfbreite 50mm
Segellatten I & IV 630mm
II & III 750mm
Primär-Verstärkung 330mm
Sekundär-Verstärungen 990mm


13.1 Genua

~ Die Unterlieksrundung muss ein Radius sein, keine S-Schläge

~ Abmessung
Vorliek 4900mm
Achterliek 5000mm
Unterliek 3700mm
Mittelpunktlänge 4900mm
Kopfbreite 50mm
Primär-Verstärkung 300mm
Sekundär-Verstärungen 900mm


13.4 Spinnaker

~ Der Spinnaker muss in Form und Bauweise, einer Linie vom Kopf zur Mitte des Unterlieks, symetrisch sein.
~ Alle Bahnen des Spinnackers müssen aus dem gleichen Gewebe bestehen.
~ Als Material für das Gewebe ist Polyester oder Polyamid erlaubt.

Freigestelt ist:
~ die Lage der größten Breite ist freigestellt.

~ Abmessungen
Seitenlieklänge 5650mm
1/2 Unterliek / 1/2 Größte Breite 2260mm
Sehne begrenzen?
Primär-Verstärkung 320mm
Sekundär-Verstärungen 960mm
Differenz Diagonale 50mm


14. Riemen
14.1 Alle Riemen müssen aus Holz gefertigt sein.
Das Blatt darf auch aus einem Hartschaum bestehen.
14.2 Die Maximallänge der Arbeitsriemen beträgt: 3750mm
14.3 Die Maximallänge der Bugriemen beträgt: 3350mm
14.4 Die Blätter müssen von der Mitte des Riemens aus symmetrisch gestaltet sein.
14.5 Die Breite der Blätter beträgt maximal 210mm
deren Länge maximal 700mm
14.6 Vorrichtungen am Innenhebel des Riemens, die das Drehmoment des Außenhebels
ausgleichen sind verboten.


15. Mindestausrüstung Für Wettkämpfe

15.1 1 persönliches Rettungsmittel für jede an Bord befindliche Person
15.2 1 Rettungsring
15.3 1 Erste Hilfe Kasten mindestens nach DIN 13 164 – B
15.4 1 Össfass oder Pütz mit einem min Inhalt von: 1 Lieter
15.5 1 Bootshaken mit einer Mindestlänge von 2000mm
15.6 1 Anker (Ausführung egal), mit einem Mindestgewicht von 8kg
15.7 1 Anker- und/oder Schlepptrosse aus reinem Polyester oder Polyamid
mit einer Mindestlänge von 25m
und einem Mindestdurchmesser von 20mm
15.8 1 Satz Werkzeug für Notreparaturen
15.9 2 Festmacherleinen
15.10 4 Riemen beim Segeln mit einer Mindestlänge von 3000mm
15.11 bei Ruderwettkämpfen sind 2 Bugriemen und 8 Arbeitsriemen zu verwenden.
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Re: meine idee einer neuen klassenvorschrift

Beitragvon opi » Freitag 7. Dezember 2012, 21:03

die vorlage sieht 'n bisschen scheiße aus - konnte die datei nicht hoch laden
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Re: meine idee einer neuen klassenvorschrift

Beitragvon siggi » Freitag 7. Dezember 2012, 23:52

Mensch, das sieht eindeutig nach einer guten, um nicht zu sagen besseren, Grundlage für unsere kommenden Diskussionen aus. ;)
Aber versuch mal noch die unfertigen Halbsätze auszuformulieren. Kann man sich stellenweise kein Reim drauf machen.
sonst super
Das Gegenteil von gut ist gut gemeint.
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Re: meine idee einer neuen klassenvorschrift

Beitragvon opi » Samstag 8. Dezember 2012, 20:50

mach ick gern, sach ma nur genau um wat it geht
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Re: meine idee einer neuen klassenvorschrift

Beitragvon schliggi » Samstag 8. Dezember 2012, 21:53

Es gibt da eins zwei Wiedersprüche! Zum Einen, begrenzt du die Püttings auf 60 mm und zum anderen erlaubst du einen minimalen Abstand von Pütting zu Pütting!

Beim Auftrieb, sprichst du von geschlossenen Kammern die nur zur Konservierung zugänglich sind und zum anderen von ausschließlich geschlossenporigen Schaum!!!

Weiter bin ich noch nicht! :oops:
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Re: meine idee einer neuen klassenvorschrift

Beitragvon schliggi » Sonntag 9. Dezember 2012, 08:52

Ich denke, das es Zielführender wäre, wenn wir die Ideen nicht in Form einer ganzen KV darstellen! Vielleicht ist es besser anhand der alten KV als Original, wie ich es schon angefangen hatte, Punkt für Punkt dann die Ideen einzustellen! Ansonsten verliert man schnell die Übersicht und man kann die Änderungen gleich nachvollziehen! Leider habe ich die alte KV nur als PDF und kann diese nicht in die einzelnen Themen zerlegen! Kann mir da mal einer helfen?
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Re: meine idee einer neuen klassenvorschrift

Beitragvon opi » Sonntag 9. Dezember 2012, 11:05

über den inhalt kann man sich ja noch streiten, mir geht es erstmal um den aufbau, dat man nur dinge rein schreibt die erlaubt sind
und wenn wir was vergessen haben sollten, kann man immer noch mal ein 'antrag' stellen damit es rein geschrieben wird

dat ist ein haufen arbeit aber guck dir die KV von 470er oder finn an, wenn man da was angebaut hat was nicht drin steht - ist es auch nicht zulässig
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Re: meine idee einer neuen klassenvorschrift

Beitragvon schliggi » Sonntag 9. Dezember 2012, 13:33

Ja richtig! Aber erst mal den 0 - Punkt definieren! Dazu brauchen wir den Original - Riss! Wer kann sowas beisteuern? Hier sind auch die NUR - MITLESER gefragt!
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Re: meine idee einer neuen klassenvorschrift

Beitragvon siggi » Sonntag 9. Dezember 2012, 14:45

@opi, z.B. Anschlagpunkt Vorstag- ist gedoppelt und da fehlt „Freigestellt bzw. Verboten“.
Bei den Püttingpositionen gibst du nur zwei Maße an. Wir haben aber pro Seite drei bis vier Püttinge. Naja soll jetzt keine Meckerei werden, einfach noch mal drüber gucken. ;)
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