10. Die Segel
Irgendwie konnte ich die Maßtabellen nicht hier reinkopieren. Da müsst ihr dann schon mal in der Originalvorschrift nachschauen!
Während einer Wettfahrt dürfen nur Segel gefahren werden, die vom einem anerkannten Vermesser des
DSSV vermessen und als solche gekennzeichnet sind.
Die Segel müssen aus Kunstfasergewebe hergestellt sein.
Als gewebtes Material (Gewebe) sind Materialien anzusehen, bei denen sich die Fasern voneinander
trennen lassen, ohne das ein Filmrückstand übrig bleibt.
Die Segel müssen im Regelfall weiß sein, ausgenommen hiervon ist der Spinnaker. Lohfarbene Segel
(braune Fischersegel) sind zulässig.
Die Lieken müssen mit den Spieren und Masten fest verbunden sein. Die Befestigung an den Masten hat
durch Reihleinen zu erfolgen.
Die Größe der Verstärkungen an den Lieken darf maximal 3% der Vorlieklänge plus 150 mm betragen.
Die Verstärkungen müssen ebenfalls aus gewebtem Tuch bestehen.
Die Segel müssen innerhalb der Messmarken gefahren werden, dadurch ergeben sich die Mast- und
Gaffellieklängen konstruktiv.
Die Achterlieken der Gaffelsegel müssen von den Segelecken über die vorgeschriebenen maximalen
Wölbungen einen gleichmäßig strakenden Verlauf haben.
Beim Spinnaker müssen beide Lieken gleich lang sein. Der Spinnaker muß in einer Linie vom Kopf zur
Mitte des Unterlieks symmetrisch sein.
Die Lage der größten Breite ist freigestellt.
Die Segelvermessung erfolgt nach den Vermessungsregeln der IYRU/ISAF. (siehePkt. 23 Erläuterungen)
Für die Gaffelsegel wird die Mittelbreite nach dem Klappverfahren (IYRU- Vermessungsregel 10.6.2)
ermittelt.
Für die Ermittlung die Mittelpunktlänge in den Vorsegeln wird nach IYRU- Vermessungsregel 10.7.4
verfahren.
Für die Ermittlung der halben Größten Breite der Spinnaker wird nach IYRU- Vermessungsregel 10.8.5
verfahren.
Gemessen wird die Achterliekwölbung ab Hinterkante des Kopfbrettes.
Das Fahren von einem Fenster, aus nicht gewebten Material, je Segel ist gestattet. Ausgenommen
hiervon ist der Spinnaker.
Maximale Fläche des Fensters:0,3 m².
Der Abstand zu Vor-, Achter- und Unterliek beträgt minimal jeweils150 mm.
Alle Segel müssen das Zeichen des Segelmachers tragen.
Veränderungen, außer Reparaturen, erfordern eine Nachvermessung der Segel durch einen anerkannten
DSSV- Vermesser.
Segellatten
Die Segellatten werden von oben nach unten bezeichnet.
Alle Maße sind Maximalmaße.
Alle Angaben in Millimeter
Segellatten-
Nummer
Großsegel Besan
I & IV 630 480
II & III 750 600
Die Breite der Segellatten darf maximal 40 mm betragen.