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16. Auftriebsbehälter




Diskussionsplattform zur neuen Klassenvorschrift! Wer sich nicht benimmt und andere Diskussionsteilnehmer beleidigt bzw. nur seinen verbalen Müll entladen will, fliegt raus!

16. Auftriebsbehälter

Beitragvon schliggi » Samstag 22. September 2012, 16:54

16. Auftriebsbehälter
Bei Holzkuttern müssen alle 9 Auftriebsbehälter ein Volumeninhalt von mindestens 649 dm³
haben und mit der Bauvorschrift übereinstimmen.
Die Auftriebsbehälter müssen lt. Bauvorschrift so an ihrem bestimmten Platz gestaut und fest angebracht
werden, dass sie beim Kentern des Kutters nicht herausfallen oder aufschwimmen können.
Bei baulichen Veränderungen muss das Mindestauftriebsvolumen lt. Bauvorschrift gesichert werden.
Bei allen anderen nicht aus Holz gefertigten Kuttern müssen die kompletten Längsduchten mit einem
geeignetem Auftriebsmedium (geschlossenzelligem Schaumstoff) ausgefüllt sein. 1580 dm³
Bei Nichteinhaltung der Bestimmungen für das Anbringen und den Volumeninhalt der Auftriebskörper
verliert der Kutter die Klasse.
Mal verliert man! Aber manchmal gewinnen die Anderen und Propheten werden meist im eigenen Land verkannt!
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Re: 16. Auftriebsbehälter

Beitragvon schliggi » Samstag 22. September 2012, 17:29

In der originalen Vorschrift, waren auch Luftschläuche noch erlaubt! Raus mit der Sprache! Wer hat sie geklaut!
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Re: 16. Auftriebsbehälter

Beitragvon schliggi » Donnerstag 6. Dezember 2012, 19:46

Klassenvorschrift 20 m² (R) Jollenkreuzer


Als Auftriebsräume gelten wasserdicht abgeschottete Räume, zugängig nur für Konservierung,

Seite 8
Luftkästen aus Metall oder Kunststoff sowie mit geschlossenporigem Schaumstoff ausgefüllte Räume.
A 8.3.2 Bei Stahl-, Glas-Faser-Kunststoff ( GFK ) oder formverleimten Holzbooten sind folgende
Auftriebsvolumen vorgeschrieben:
-Stahl 1200 l
-GFK 750 l
-formverl. Sperrholzboot 300 l
-konventionelle Bauweise u. ä. 200 l
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Re: 16. Auftriebsbehälter

Beitragvon schliggi » Freitag 7. Dezember 2012, 07:08

Soll heißen, wenn die Längsduchten zu laminiert sind, bzw. mit dichten Luken versehen sind, dann ist dem Auftriebsverlangen schon genüge getan! Zumindest bei den Jollenkreuzern! Warum dann bei uns immer noch an den Schäumen etc. festgehalten wird, entzieht sich meinem Verständnis! Auf jeden Fall, würde ich das so in die KV reinformulieren, daß der Eigner des Bootes immer für die Sicherheit selbst verantwortlich ist! Also auch für den Auftrieb! Es wird bei ner Regatta so schnell schon keiner ersaufen, weil der Auftrieb nicht entsprechend ist! Die Begleitboote fischen die schon raus! Wenn doch was passiert oder der Kahn dann auf nimmerwiedersehen absäuft, ist der Verband bzw. der Veranstalter dann in jedem Fall raus! Und außerhalb von Regatten ist sowieso jeder selbst verantwortlich!
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Re: 16. Auftriebsbehälter

Beitragvon siggi » Freitag 7. Dezember 2012, 14:51

Ja, Ja, unser Lieblingsthema, der Auftrieb.
Auch hier ist es gut sich mal andere KV's anzusehen. Die vom 20'er hast du ja schon zitiert.
Bei der XY sieht es z.B. so aus.

„Der Reserveauftrieb des Bootskörpers muss 350 dm³ betragen. Davon sollen 160 dm³ durch wasserbeständigen (maximal 5% Wasseraufnahme in 24 Std.) Schaumstoff ausgefüllt sein.
Die restlichen Reserveauftriebsräume sind durch wasserdicht abgeschottete Lufträume zu bilden.
Der geschlossenzellige Schaumstoff (160 dm³) darf je zur Hälfte in den Seitentanks oder im Vor- und Achterschiff angeordnet werden Wird der Schaumstoff in den Seitentanks angeordnet, muss eine zweite wasserdichte Inspektionsluke vorhanden sein. Schaumstoff Auftrieb ausschließlich im doppelten Boden ist verboten.“

Wie ich finde kein schlechter Kompromiss. Zumal hier auch die Wasseraufnahme präzisiert wurde.
Und nix von wegen alles ausschäumen! Ein TEIL des Gesamtvolumens besteht aus geschlossenzelligen Schaumstoff. Und das ist z.B. auch entsprechender PE-Schaum den man sich in handliche Klötze schneidet und reinstapelt. Den kann man nämlich im Zweifelsfall wieder entnehmen und nebst Bootskörper trocknen lassen.
Und die Sicherheitsfanatiker haben so auch ihren Schaum drin für das nächste mal wenn sie sich am Eisberg den Rumpf von Anton bis Zylinder aufreißen!

Wir müssen nämlich mal überlegen was wir wollen, ein Sportboot oder einen unsinkbaren Bergepanzer- äh Rettungsboot für die offene See und Bft 12.

Der ZK10 stammt vielleicht vom Rettungsboot ab, ist aber keins. Und den Schaum haben die meisten ja nicht aus Langeweile rausgepolkt sondern weil er nass war. Und das wollen wir doch nicht alle paar Jahre wieder machen.
Der Witz ist ja wenn du den originalen Schwammschaum noch drinnen hast, nebst 300Kg Stinkewasser, sagt keiner was . Obwohl das dann wirklich ein Sicherheitsrisiko ist.

Bliebe noch festzustellen wie viel Restauftrieb der Kutter wirklich braucht. Meiner Meinung nach hat ein K-Kutter mehr Restauftrieb als ein Z-Kutter. (nur Geschätzt)
Das Gegenteil von gut ist gut gemeint.
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