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12. Messmarken




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12. Messmarken

Beitragvon schliggi » Samstag 22. September 2012, 16:37

12. Messmarken
Die Messmarken an Masten und Spieren müssen deutlich sichtbar und minimal 20 mm
breit sein.
Die Messmarken müssen dauerhaft in kontrastierender Farbe angebracht sein.
Die Anordnung der Messmarken ist der Anlage `Messmarkenplan´ zu entnehmen.
Mal verliert man! Aber manchmal gewinnen die Anderen und Propheten werden meist im eigenen Land verkannt!
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schliggi
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