1. Allgemeines
Der Kutter ZK 10 ist ein von der Yachtwerft Berlin in der Holzausführung und der Kutter ZK 10 -GUP-
ein von der Schiffswerft Rechlin in der Kunststoffversion entworfener und gebauter Ruder- und
Segelkutter.
Beide Ausführungen werden einheitlich als Kutter ZK 10 bezeichnet.
Die Marke Kutter ZK 10 ist beim Deutschen Patent- und Markenamt unter der Nummer 301 48 603
eingetragen.
Diese Klassenvorschrift soll sicherstellen, dass alle Boote dieser Klasse in allen Punkten, die
Geschwindigkeit und die Segeleigenschaften beeinflussen, gleich sind. Die Vorschrift ist in diesem Sinne
auszulegen. Alles was in dieser Klassenvorschrift nicht ausdrücklich erlaubt ist, ist verboten. Wer gegen
diese Klassenvorschrift verstößt verliert die Klasse und muss den Nachweis der Einhaltung erbringen.
Alle Boote dieser Klasse müssen nach den offiziellen Unterlagen gebaut sein (Klassenvorschrift;
Zeichnungen; Messbrief).
Bestehen Widersprüche zwischen Klassenvorschrift, Zeichnungen und Messbrief, so ist dieses dem
technischem Ausschuss des DSSV zur Klärung vorzulegen.
Die Verwaltung der Klasse obliegt dem DSSV.
Der DSSV übernimmt keine rechtliche Haftung hinsichtlich dieser Vorschrift und irgendwelcher daraus
abgeleiteter Ansprüche.
Diese Vorschrift ist gültig ab dem 01. Januar 1997.
Ab 01. Januar 1998 sind nur solche Kutter zu Wettfahrten des DSSV zugelassen, welche vermessen sind.
Bootsrümpfe die vor diesem Termin gebaut wurden und dieser Vorschrift nicht entsprechen, können
einen Messbrief erhalten, wenn die zur Zeit des Baues gültigen Vorschriften eingehalten wurden.
Die Bauvorschriften der ehemaligen VEB Schiffswerft Rechlin und VEB Yachtwerft Berlin bleiben für
die Vermessung von Neubauten gültig. Eine, auch teilweise, Übernahme der Klassenvorschrift ist für die
oben spezifizierten Boote erlaubt.
Alle Neubauten mit baulichen Veränderungen sind grundsätzlich beim technischen Ausschuss des DSSV
einzureichen und genehmigen zu lassen.
Für Boote die im Bereich des DSSV gebaut werden oder wurden, hat nur diese Klassenvorschrift
Gültigkeit.