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Diskussionsplattform zur neuen Klassenvorschrift! Wer sich nicht benimmt und andere Diskussionsteilnehmer beleidigt bzw. nur seinen verbalen Müll entladen will, fliegt raus!

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Beitragvon schliggi » Samstag 22. September 2012, 15:40

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Der Kutter ZK 10 ist ein von der Yachtwerft Berlin in der Holzausführung und der Kutter ZK 10 -GUP-
ein von der Schiffswerft Rechlin in der Kunststoffversion entworfener und gebauter Ruder- und
Segelkutter.
Beide Ausführungen werden einheitlich als Kutter ZK 10 bezeichnet.
Die Marke Kutter ZK 10 ist beim Deutschen Patent- und Markenamt unter der Nummer 301 48 603
eingetragen.
Diese Klassenvorschrift soll sicherstellen, dass alle Boote dieser Klasse in allen Punkten, die
Geschwindigkeit und die Segeleigenschaften beeinflussen, gleich sind. Die Vorschrift ist in diesem Sinne
auszulegen. Alles was in dieser Klassenvorschrift nicht ausdrücklich erlaubt ist, ist verboten. Wer gegen
diese Klassenvorschrift verstößt verliert die Klasse und muss den Nachweis der Einhaltung erbringen.
Alle Boote dieser Klasse müssen nach den offiziellen Unterlagen gebaut sein (Klassenvorschrift;
Zeichnungen; Messbrief).
Bestehen Widersprüche zwischen Klassenvorschrift, Zeichnungen und Messbrief, so ist dieses dem
technischem Ausschuss des DSSV zur Klärung vorzulegen.
Die Verwaltung der Klasse obliegt dem DSSV.
Der DSSV übernimmt keine rechtliche Haftung hinsichtlich dieser Vorschrift und irgendwelcher daraus
abgeleiteter Ansprüche.
Diese Vorschrift ist gültig ab dem 01. Januar 1997.
Ab 01. Januar 1998 sind nur solche Kutter zu Wettfahrten des DSSV zugelassen, welche vermessen sind.
Bootsrümpfe die vor diesem Termin gebaut wurden und dieser Vorschrift nicht entsprechen, können
einen Messbrief erhalten, wenn die zur Zeit des Baues gültigen Vorschriften eingehalten wurden.
Die Bauvorschriften der ehemaligen VEB Schiffswerft Rechlin und VEB Yachtwerft Berlin bleiben für
die Vermessung von Neubauten gültig. Eine, auch teilweise, Übernahme der Klassenvorschrift ist für die
oben spezifizierten Boote erlaubt.
Alle Neubauten mit baulichen Veränderungen sind grundsätzlich beim technischen Ausschuss des DSSV
einzureichen und genehmigen zu lassen.
Für Boote die im Bereich des DSSV gebaut werden oder wurden, hat nur diese Klassenvorschrift
Gültigkeit.
Mal verliert man! Aber manchmal gewinnen die Anderen und Propheten werden meist im eigenen Land verkannt!
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Re: 1. Allgemeines

Beitragvon schliggi » Dienstag 25. September 2012, 19:50

Die Verwaltung der Klasse obliegt dem DSSV. Dieser kann dies über die TK ausführen lassen.

So! Steht es im Entwurf von August 2012! Und tatsächlich ist das auch die Version, die man beim DSSV als zur Zeit gültige herunterladen kann!???

Die TK soll die Klassenvorschrift verwalten! Da geh ich ja noch mit! Aber wer beschließt die Änderungen? Doch wohl nicht auch die TK? Oder wird das Freihändig von den "Aktivisten" geregelt? Wenn ich dann von einigen Mitgliedern der TK höre, das sie von den Entwürfen und was dort letztendlich veröffentlicht wurde, überhaupt nichts wissen! Dann schwaant mir doch was!

In der Legende der Änderungen steht lediglich: "2012 Neufassung" und auch gleich die Übergangsregelung!

Wer bitteschön, hat dies beschlossen und wer, hat dies so Veröffentlicht??

Ich erwarte hierzu Antworten! Das ist die TK den Mitgliedsvereinen des DSSV schuldig!
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Re: 1. Allgemeines

Beitragvon Teamwork » Mittwoch 26. September 2012, 19:33

Dazu müßte es doch wohl eine Versammlung geben,in der die Mitglieder des DSSV (wir Segler)über diesen Entwurt abstimmen müßten. :D
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Re: 1. Allgemeines

Beitragvon SchinderHannes » Mittwoch 10. Oktober 2012, 05:57

Tja die Abstimmung läuft über TK (Leader + und die Bundesländer) in Verbindung mit den DSSV Präsidum. Normal Segler kann was einbringen, aber ob es einer annimmt von der TK, das haben wir ja gesehen aus den letzten Jahren. :roll:
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