Samstag 22. September 2012, 16:51
14. Ruderblatt
Auch dies ist schon geändert! Und zwar nach November 2011! Vergleicht es bitte mit der Originalversion!http://www.lssv-mv.de/attachments/secti ... K%2010.pdfDie Grundlage für das Ruderblatt bildet die Zeichnung 2104-2200 (2)a.
Nachstehend sind die zulässigen Abweichungen niedergeschrieben.
Die parallele Ruderblattstärke beträgt RS 30 mm ± 3
Die Rudertiefe unter Kiel beträgt RTK 120 - 190 mm
Die minimale Breite des Ruderblattes beträgt RB 600 mm
Das Gewicht des kompletten Ruderblattes mit allen festen Beschlägen,
jedoch ohne Pinne, muss mindestens betragen: RG 15 kg
Das Ruderblatt muss mit geeigneten Mitteln gegen unbeabsichtigtes Aushängen und zusätzlich vor
Verlust gesichert sein.
Freigestellt ist:• das Verjüngen des Ruderblattes ab 50 mm vor der Hinterkante bis auf die Hälfte der Materialstärke
• das Anbringen von Schutzkanten
• die Form und die Länge der Pinne und das fahren einer Pinnenverlängerung
• das Einlassen der Beschläge, auch am Rumpf• Kunststoffbeschichtungen
•
das verbreitern des Ruderkopfes bis auf 300 mm• das fahren eines Flaggenhalters
Verboten ist:• der Einsatz von Profilruderblättern