Diskussionsplattform zur neuen Klassenvorschrift! Wer sich nicht benimmt und andere Diskussionsteilnehmer beleidigt bzw. nur seinen verbalen Müll entladen will, fliegt raus!
12. Messmarken Die Messmarken an Masten und Spieren müssen deutlich sichtbar und minimal 20 mm breit sein. Die Messmarken müssen dauerhaft in kontrastierender Farbe angebracht sein. Die Anordnung der Messmarken ist der Anlage `Messmarkenplan´ zu entnehmen.