Re: Der ¨Sportausweis¨
von Kliem » Montag 24. März 2014, 14:23
Ich antworte natürlich gerne... Allerdings betone ich ausdrücklich, dass es sich um MEINE Sicht der Dinge handelt und wir für offizielle Antworten den Ranglistenverantwortlichen Rainer Arlt oder Michael Stolze konsultieren müssten. ICH argumentiere wie folgt:...
Grundsätzlich kann jeder Ausrichter in seiner Ausschreibung festlegen, was er will. Wenn ich also rote Bommelmützen als Start- oder Wertungsvoraussetzung bevorzge, dann kann sich der potentielle Teilnehmer entscheiden, ob er meldet oder nicht.
Für eine Wertung der Veranstaltung in der Rangliste des DSSV ist die Vorlage/Kontrolle der Sportausweise Pflicht. Für Teilnehmer, die keine haben oder außerhalb des DSSV organisert sind, gilt die Kostenordnung. Das ist noch einfach zu verstehen, oder?
Schwierig wird es, wenn ich als Ausrichter die Durchführung einer Regatta beabsichtige, die sowohl in der Rangliste DSSV gewertet werden soll, ich aber auch andere Teilnehmer zulassen möchte, die dort nicht gewertet werden wollen. Entweder lehnt dann der DSSV den Ranglistenstatus ab oder aber wertet nur die Teilnehmer in seiner Rangliste, die die Ranglistenordnung und Kostenordnung erfüllen bzw. einen Sportausweis haben. MV fährt dieses Modell seit Jahren in seiner Rangliste. Starten in HST 40 Boote, davon 20 aus MV und Pax wird als bester Pommer vierter, dann kriegt er ne Urkunde für die 4. der Regatta und 1000 (oder 1200) Punkte in der RL-MV und dort für die Regatta Wertungsplatz 1.
Der DSSV hat sich allerdings zu dieser Problematik noch nicht eindeutig postioniert!
Wenn ich Ausrichter wäre, stünde in meiner Ausschreibung: "Die Veranstaltung ist als RL-Regatta beim DSSV gemeldet. Auf die Regelungen zum Sportausweis sowie die Ranglisten und Kostenordnung wird ausdrücklich hingewiesen. Teilnehmer, die mit der Meldung erklären, keine Ranglistenwertung (DSSV) zu beabsichtigen, sind startberechtigt und werden im Rahmen der Regatta nicht gesondert gewertet.
Abzuwarten bleibt, inwieweit sich die Landesverbände der Regelung zum Sportausweis bzw. der Kostenordnung anschließen. Täten sie es einheitlich, bestünde für alle Klarheit.
Mehr Antwort ist mir nicht möglich. Ich hoffe, es hat doch ein bisschen Licht in die etwas verzwickte Gesamtsituation gebracht...